Sprachmittlung in Anspruch nehmen
Folgende Einrichtungen sind berechtigt dolpäp kostenlos in Anspruch zu nehmen:
· Kindertagesstätten und Kindertagespflege.
· Grundschulen mit Willkommensklassen.
· Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII.
· Sozialpädiatrische Zentren und heilpädagogische Fachdienste.
Nicht aufgeführte Einrichtungen können dolpäp entgeltlich als Selbstzahler:in nutzen. Die Kosten dafür entnehmen Sie der
Honoraraufstellung.
Was bietet dolpäp den anspruchsberechtigten Einrichtungen:
· Nutzerfreundliche Buchungsplattform.
· Koordinierung und Abrechnung der Sprachmittlungsaufträge.
· Weitere Materialien und Hilfen für den Alltag in Ihrer Einrichtung – mehr dazu finden Sie auf der Webseite von
Kindererde.
Um dolpäp kostenfrei nutzen zu können, muss Ihre Einrichtung registriert werden. Bitte reichen Sie hierfür folgende Unterlagen ein:
· Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe müssen außerdem noch die zusätzliche Anlage ausgefüllt mit einreichen:
Anlage für KJH-Träger.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bei Fragen oder Problemen können Sie dolpäp an folgenden Tagen zu folgenden Uhrzeiten telefonisch oder per Mail erreichen:
· Montags von 9:00 bis 16:00 Uhr
· Dienstags von 9:00 bis 16:00 Uhr
· Mittwochs von 9:00 bis 14:00 Uhr
· Donnerstags von 9:00 bis 16:00 Uhr
· Freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr