Sprachmittlung in Anspruch nehmen
 
Folgende Einrichtungen sind berechtigt dolpäp kostenlos in Anspruch zu nehmen:
·        Kindertagesstätten und Kindertagespflege.
·        Sozialpädiatrische Zentren und heilpädagogische Fachdienste.
Nicht aufgeführte Einrichtungen können dolpäp entgeltlich als Selbstzahler:in nutzen. Die Kosten dafür entnehmen Sie der 
Honoraraufstellung.
Was bietet dolpäp den anspruchsberechtigten Einrichtungen:
·        Nutzerfreundliche Buchungsplattform.
·        Koordinierung und Abrechnung der Sprachmittlungsaufträge.
·        Weitere Materialien und Hilfen für den Alltag in Ihrer Einrichtung – mehr dazu finden Sie auf der Webseite von 
Kindererde.
Um dolpäp kostenfrei nutzen zu können, muss Ihre Einrichtung registriert werden. Bitte reichen Sie hierfür folgende Unterlagen ein:
·        Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die dolpäp entgeltlich nutzen wollen, müssen außerdem noch die zusätzliche Anlage ausgefüllt mit einreichen: 
Anlage für KJH-Träger.
Weitere Informationen finden Sie hier: 
Bei Fragen oder Problemen können Sie dolpäp an folgenden Tagen zu folgenden Uhrzeiten telefonisch oder per Mail erreichen:
·        Montags von 9:00 bis 16:00 Uhr
·        Dienstags von 9:00 bis 16:00 Uhr
·        Mittwochs von 9:00 bis 14:00 Uhr
·        Donnerstags von 9:00 bis 16:00 Uhr
·        Freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr